Neue EU-Richtlinie in Vorbereitung im Falle eines Bankenzusammenbruchs



Eine Richtlinie, nach welcher im Falle des Zusammenbruchs einer Bank, Grossanleger zu ihrer Rettung beitragen sollen, ist von der EU nach Aussagen von Herrn Oli Rehn in Vorbereitung. 


„Bei Zpyern handelte sich um eine spezielle Situation, aber die europäische Richtlinie werde festlegen, wie die Verantwortung im Falle des Zusammenbruchs eines Bankinstituts oder Restrukturierung des Bankensystems auf die Anleger und Grosseinleger verteilt wird.“ sagte Her Rehn aus. 


Gemäss seinen Aussagen, werde eine strikte „Hierarchie“ für diejenigen herrschen, welche an der Rettung einer Bank beteiligt sind, als auch die Hauptverantwortung bei den Aktionären liegt und danach bei  allen, die über keine geschützten Einlagen und Investments verfügen. Herr Rehn hat auf alle Fälle betont, dass Bankeinlagen unter 100‘000€, welche er als „heilig“ bezeichnete, sicher sind (nach EU-Richtlinie 2009/14 gilt seit dem 31. Dezember 2011 der Einlegerschutz bis zur Obergrenze von 100‘000€ für alle EU-Länder).


Der EU-Kommissar hat ebenfalls die Europäische Zentralbank aufgefordert, neue Hilfsmassnahmen für europäische Länder, die unter der Rezession leiden, zu ergreifen. 


Seit Zpyern sind viele Bankkunden – v.a. in den von der Rezession betroffenen Ländern – verunsichert, ob Zypern wirklich nur ein Ausnahmefall darstellte. Denn, ob wir nun von einer Übernahme der Verantwortung sprechen oder von einer Sonderabgabe (im Falle Zyperns, wo zuerst auch Einlagen unter 100‘000€ miteinbezogen werden sollten), das Resultat bleibt dasselbe.

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