Die Sondersteuer F.A.P. auf Liegenschaften



Die Sondersteuer F.A.P. auf Liegenschaften


1.            Das F.A.P. (Foros Akinitis Periousias) sollte rückwirkend für die Jahre 2010, 2011 und 2012 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um eine Steuer auf den gesamten objektiven Wert der Immobilie und in der Bauzone liegende Grundstücke, welche am 1.1.2010 im Besitze einer natürlichen Person waren. Der Steuersatz beträgt 0,1 bis 2% ab einem Wert von 400‘000€ (Steuerfreibetrag), wobei der Steuerfreibetrag ab 1.1.2011 auf 200‘000€ herabgesetzt wurde.

2.            Zu Jahresbeginn wurden die Steuerbescheide für das Jahr 2011 an die Steuerpflichtigen versandt. Es wird vermutet, dass ca. 650‘000 Steuerpflichtige davon betroffen sind, welche per 1.1.2011 im Besitze einer Liegenschaft im Wert von 200‘000€ waren.

3. Ab April 2013 werden dann die Steuerbescheide für das Jahr 2012 versandt. Für das Jahr 2012 gilt derselbe Steuersatz wie für das Jahr 2011 (0,2 bis 2%).

Das F.A.P. wird für jedes Jahr getrennt für beide Eheleute berechnet und ist in 3 Monatsraten zu begleichen. Sollte der Betrag bei nicht mehr als 250€ liegen, ist dieser einmalig zu bezahlen.

4.            Das EETIDE (sog. Xaratsi) für das Jahr 2012 wird bis im Juni 2013 über die Stromrechnung von den Steuerpflichtigen bezahlt. Steuerpflichtige, welche die Trennung dieser Sondersteuer von der Stromrechnung wünschen, haben beim entsprechenden Finanzamt ein Gesuch einzureichen. Der zuständige Finanzbeamte wird aufgrund der Begründung entweder die Anzahl Raten der Steuerschuld erhöhen oder aber die Steuerschuld bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen senken (Voraussetzungen: Arbeitslosigkeit, Invalidität etc.). 


Quelle  (TaxDevil)

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs