Die Sondersteuer F.A.P. auf Liegenschaften
Die Sondersteuer F.A.P.
auf Liegenschaften
1. Das
F.A.P. (Foros Akinitis Periousias) sollte rückwirkend für die Jahre 2010,
2011 und 2012 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um eine Steuer auf den gesamten
objektiven Wert der Immobilie und in der Bauzone liegende Grundstücke, welche
am 1.1.2010 im Besitze einer natürlichen Person waren. Der Steuersatz beträgt
0,1 bis 2% ab einem Wert von 400‘000€ (Steuerfreibetrag), wobei der
Steuerfreibetrag ab 1.1.2011 auf 200‘000€ herabgesetzt wurde.
2. Zu
Jahresbeginn wurden die Steuerbescheide für das Jahr 2011 an die
Steuerpflichtigen versandt. Es wird vermutet, dass ca. 650‘000 Steuerpflichtige
davon betroffen sind, welche per 1.1.2011 im Besitze einer Liegenschaft im Wert
von 200‘000€ waren.
3. Ab April 2013 werden dann die Steuerbescheide für das
Jahr 2012 versandt. Für das Jahr 2012 gilt derselbe Steuersatz wie für das Jahr
2011 (0,2 bis 2%).
Das F.A.P. wird für jedes Jahr getrennt für beide Eheleute
berechnet und ist in 3 Monatsraten zu begleichen. Sollte der Betrag bei nicht
mehr als 250€ liegen, ist dieser einmalig zu bezahlen.
4. Das
EETIDE (sog. Xaratsi) für das Jahr 2012 wird bis im Juni 2013 über die
Stromrechnung von den Steuerpflichtigen bezahlt. Steuerpflichtige, welche die
Trennung dieser Sondersteuer von der Stromrechnung wünschen, haben beim
entsprechenden Finanzamt ein Gesuch einzureichen. Der zuständige
Finanzbeamte wird aufgrund der Begründung entweder die Anzahl Raten der
Steuerschuld erhöhen oder aber die Steuerschuld bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen senken (Voraussetzungen: Arbeitslosigkeit, Invalidität
etc.).
Quelle (TaxDevil)
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