Erneute Fristverlängerung betr. Nachweis steuerlicher Wohnsitz
Einmal mehr wurde die Frist zur Einreichung des Nachweises des steuerlichen Wohnsitzes von Finanzminister, Hr. Georgios Mavraganis, neu auf den 28.Juni 2013 verlängert (betr. Finanzjahr 2012 für das Jahr 2011).
Ohnehin sieht der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums „Investment-Tools
zur Wirtschaftsförderung, Bereitstellung von Krediten und andere Bestimmungen“
vor, welche Dokumente erforderlich sind von Personen, die ihren steuerlichen
Wohnsitz im Ausland begründen und nur für ihr in Griechenland regeneriertes
Einkommen steuerpflichtig sind. Dem Gesetzesentwurf wurde bereits zugestimmt.
Nach der Veröffentlichung des erwähnten Gesetzes folgt der
Beschluss des Finanzministeriums mit den detaillierten Angaben dieses – nunmehr
- vereinfachten Prozesses. Es ist u.a. vorgesehen, dass der entsprechende Nachweis auf elektronischem Wege eingereicht werden kann.
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