Gefälschte Zertifikate – Eigentümer sitzen in der Falle
Viele Eigentümer von ohne Baubewilligung errichteter Gebäude
(authereta) werden zur Rechenschaft gezogen. Dabei handelt es sich um
Eigentümer, welche das Gesuch zur Regulierung eingereicht haben, jedoch unter
falschen Angaben, insbesondere des Errichtungsdatums.
60‘000 eingereichte Gesuche zur Regulierung unbewilligt
errichteter Gebäude werden z.Zt. durch das Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimawandel unter Strafandrohung untersucht.
Nach Angaben von Ministeriumsbeamten werden sie bis zum
nächsten Monat in der Lage sein, die unter falschen Angaben eingereichten
Gesuche zu filtern. Somit können die wahrheitsgetreuen Gesuche weitervarbeitet
und die Regulierung kann vollzogen werden.
Die zuständigen Abteilungen sind nun im Besitze der aktuellen
Orthophotokarten, aus welchen genau ersichtlich ist, welche Liegenschaften vor
dem 21. Juli 2011 erbaut worden sind. Bei diesem Datum handelt es sich um den
Zeitpunkt der Einreichung des Gesetzesentwurfes betr. Regulierung der ohne Baubewilligung
errichteten Gebäude.
Die 60‘000 Eigentümer hatten Gesuche zur Regulierung
eingereicht, bei welchen das Errichtungsdatum jedoch nicht durch offizielle
Dokumente belegt wurde. All diese Eigentümer machten Gebrauch von ihrem Recht, welches
ihnen durch die frühere Leitung des Ministeriums für Umwelt, Energie und
Klimawandel gegeben wurde, auch private (d.h. nicht von offizieller Stelle
ausgestellten) Dokumente bezüglich des Errichtungsjahres einreichen zu können.
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte diese Regelung im
Nachgang als verfassungswidrig und verlangte den Rückzug der Änderungsanträge.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine grosse Anzahl von Gesuchen mit
Falschangaben versehen waren. In diesen wurde als Errichtungszeitpunkt ein
Datum nach dem Stichtag vom 21. Juli 2011 angegeben, trotzdem wurden diese
Gesuche in den normalen Abwicklungsprozess eingegliedert. Dadurch bezahlten die
Eigentümer eine viel geringere Busse und zudem erhielten sie die Gewährleistung
unter die Ausnahmeregelung bezüglich Abbruch der Liegenschaft zu fallen (d.h.
der Abriss der Liegenschaft konnte abgewandt werden). Die Situation in
Mykonos ist hierfür charakteristisch, wo die zuständigen Behörden des
Umweltministeriums die Errichtung von über 40 ohne Baubewilligung errichteten
luxeriösen Liegenschaften festgestellt hatten, für welche jedoch von den
Eigentümern nur eine geringe Busse entrichtet werden musste mit dem gleichzeitigen
Übertragungsrecht. Ebenfalls charakteristisch ist die Schwäche des staatlichen
Mechanismus die entsprechenden Strafen durchzusetzen. Unmöglich schien auch der
Abbruch dieser Liegenschaften, nachdem Inspektoren des Umweltministeriums keinen
Bulldozer auf der Insel finden konnten, während sie auch nicht über die Mittel
verfügten aus Athen eine Mannschaft für den Abbruch zu entsenden!
Gleichzeitig befinden sich Tausende von Eigentümern im Prozess
der Regulierung ihrer Liegenschaften in Wäldern oder aufgeforsteten Gebieten,
Küsten, archäologischen Gebieten oder anderen vom Gesetz geschützten Gebiete,
in welchen von Gesetzes wegen keinerlei begünstigte Regulierung vorgesehen ist.
Dies unter falschen Angaben und unter Ausnützung der Gegebenheit, dass die
Gesuche in elektronischer Form eingereicht und somit nicht kontrolliert werden.
Sobald diese Eigentümer in den Regulierungsprozess eintreten und die
begünstigte Busse bezahlen, erhalten sie von Gesetzes wegen gleichzeitig das
Recht zur Streichung der auferlegten Busse für die Errichtung und
Instandhaltung bei den Steuerbehörden. Die Busse berechnet sich aufgrund des
objektiven Wertes und dabei handelt es sich in jedem Fall um einige Tausend Euro.
Das Umweltministerium ist nun im Besitze der
Orthophotokarten, welche bis zum nächsten Winter in elektronischer Form auch für
alle Bürger zur Verfügung stehen werden. Mit diesen Karten soll ein roter
Strich unter die Missachtung der gesetzlichen Vorschriften gezogen werden. Die zuständigen
Behörden sind nun in der Lage festzustellen, ob das Gebäude unter die
Regulierung fällt oder dieses nach dem 21. Juli 2011 errichtet worden ist.
All diejenigen, welche ihre Gesuche unter Falschangaben
eingereicht haben, werden sofort von der Regelung erfasst unter Auferlegung schwerster
Strafen bezüglich Errichtung und Instandhaltung unbewilligter Gebäude und des Abrisses
der Liegenschaften.
Quelle: Elem
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