Gefälschte Zertifikate – Eigentümer sitzen in der Falle






Viele Eigentümer von ohne Baubewilligung errichteter Gebäude (authereta) werden zur Rechenschaft gezogen. Dabei handelt es sich um Eigentümer, welche das Gesuch zur Regulierung eingereicht haben, jedoch unter falschen Angaben, insbesondere des Errichtungsdatums. 

60‘000 eingereichte Gesuche zur Regulierung unbewilligt errichteter Gebäude werden z.Zt. durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel unter Strafandrohung untersucht. 

Nach Angaben von Ministeriumsbeamten werden sie bis zum nächsten Monat in der Lage sein, die unter falschen Angaben eingereichten Gesuche zu filtern. Somit können die wahrheitsgetreuen Gesuche weitervarbeitet und die Regulierung kann vollzogen werden. 

Die zuständigen Abteilungen sind nun im Besitze der aktuellen Orthophotokarten, aus welchen genau ersichtlich ist, welche Liegenschaften vor dem 21. Juli 2011 erbaut worden sind. Bei diesem Datum handelt es sich um den Zeitpunkt der Einreichung des Gesetzesentwurfes betr. Regulierung der ohne Baubewilligung errichteten Gebäude. 

Die 60‘000 Eigentümer hatten Gesuche zur Regulierung eingereicht, bei welchen das Errichtungsdatum jedoch nicht durch offizielle Dokumente belegt wurde. All diese Eigentümer machten Gebrauch von ihrem Recht, welches ihnen durch die frühere Leitung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel gegeben wurde, auch private (d.h. nicht von offizieller Stelle ausgestellten) Dokumente bezüglich des Errichtungsjahres einreichen zu können. 

Das Bundesverwaltungsgericht erkannte diese Regelung im Nachgang als verfassungswidrig und verlangte den Rückzug der Änderungsanträge. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine grosse Anzahl von Gesuchen mit Falschangaben versehen waren. In diesen wurde als Errichtungszeitpunkt ein Datum nach dem Stichtag vom 21. Juli 2011 angegeben, trotzdem wurden diese Gesuche in den normalen Abwicklungsprozess eingegliedert. Dadurch bezahlten die Eigentümer eine viel geringere Busse und zudem erhielten sie die Gewährleistung unter die Ausnahmeregelung bezüglich Abbruch der Liegenschaft zu fallen (d.h. der Abriss der Liegenschaft konnte abgewandt werden). Die Situation in Mykonos ist hierfür charakteristisch, wo die zuständigen Behörden des Umweltministeriums die Errichtung von über 40 ohne Baubewilligung errichteten luxeriösen Liegenschaften festgestellt hatten, für welche jedoch von den Eigentümern nur eine geringe Busse entrichtet werden musste mit dem gleichzeitigen Übertragungsrecht. Ebenfalls charakteristisch ist die Schwäche des staatlichen Mechanismus die entsprechenden Strafen durchzusetzen. Unmöglich schien auch der Abbruch dieser Liegenschaften, nachdem Inspektoren des Umweltministeriums keinen Bulldozer auf der Insel finden konnten, während sie auch nicht über die Mittel verfügten aus Athen eine Mannschaft für den Abbruch zu entsenden!

Gleichzeitig befinden sich Tausende von Eigentümern im Prozess der Regulierung ihrer Liegenschaften in Wäldern oder aufgeforsteten Gebieten, Küsten, archäologischen Gebieten oder anderen vom Gesetz geschützten Gebiete, in welchen von Gesetzes wegen keinerlei begünstigte Regulierung vorgesehen ist. Dies unter falschen Angaben und unter Ausnützung der Gegebenheit, dass die Gesuche in elektronischer Form eingereicht und somit nicht kontrolliert werden. Sobald diese Eigentümer in den Regulierungsprozess eintreten und die begünstigte Busse bezahlen, erhalten sie von Gesetzes wegen gleichzeitig das Recht zur Streichung der auferlegten Busse für die Errichtung und Instandhaltung bei den Steuerbehörden. Die Busse berechnet sich aufgrund des objektiven Wertes und dabei handelt es sich in jedem Fall um einige Tausend Euro. 

Das Umweltministerium ist nun im Besitze der Orthophotokarten, welche bis zum nächsten Winter in elektronischer Form auch für alle Bürger zur Verfügung stehen werden. Mit diesen Karten soll ein roter Strich unter die Missachtung der gesetzlichen Vorschriften gezogen werden. Die zuständigen Behörden sind nun in der Lage festzustellen, ob das Gebäude unter die Regulierung fällt oder dieses nach dem 21. Juli 2011 errichtet worden ist. 

All diejenigen, welche ihre Gesuche unter Falschangaben eingereicht haben, werden sofort von der Regelung erfasst unter Auferlegung schwerster Strafen bezüglich Errichtung und Instandhaltung unbewilligter Gebäude und des Abrisses der Liegenschaften. 

Quelle: Elem 

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