Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude



Neuer Gesetzesentwurf zur Regulierung der u.a. ohne Baubewilligung erstellten Gebäude, jedoch unter Bezahlung einer Gebühr oder der entsprechenden Busse und dies bis zu 48 Raten. 

Der Mindestbetrag zur Regulierung wird sich auf 500€ belaufen. Der entsprechende Prozess wird gleichzeitig mit der Erstellung eines „elektronischen Ausweises“* verbunden, über welchen alle Gebäude in Griechenland verfügen müssen und für welche Kosten der Eigentümer aufzukommen hat. Im speziellen wird durch die neue Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen, alle Bauplanungsverstösse mit der Bezahlung dieser Gebühr oder der entsprechenden Busse zu regulieren. Insbesondere, wenn es sich um Verstösse innerhalb des Gebäudes oder um leichte bis mittelschwere Verstösse inner- oder ausserhalb der Bauzone gelegener Gebäude handelt.

Katalogisierung der Gebäude
Aus diesem Grund schreitet das Ministerium auch zur Katalogisierung der Gebäude:

1.            Die erste Kategorie beinhaltet alle Gebäude, welche zwar über eine Baubewilligung verfügen, jedoch etwaige Änderungen innerhalb des oder am Gebäude(s) ohne die Einholung der entsprechenden Bewilligungen gemacht wurden (falls eine solche erforderlich gewesen wäre). Es handelt sich dabei um sog. „leichte Verstösse“, wie z.B. Pergolas, Dächer, Änderungen an den Zimmerstandorten, Änderungen an den Balkonen, Zaunüberschreitungen, Abgrenzung von Parkplätzen mit Pflanzen,  Zweckänderung von 50% des Kellers usw. 

Zur Regulierung solcher bereits vorhandenen Verstösse genügt gemäss Gesetzesentwurf die Bezahlung einer einmaligen Gebühr von 500€ und die Antragstellung zur Änderung des elektronischen Gebäudeausweises.

In die gleiche Kategorie fallen Gebäude, welche vor dem Jahr 1975 erbaut worden sind, und zwar wenn die Eigentümer die Baubewilligung entweder verloren haben, eine solche nie ausgestellt wurde oder aber die gesamten Akten sind nicht mehr vorhanden, wobei diese dann als vorhanden angenommen werden. Auch in diesem Fall genügt zur Regulierung die Bezahlung der Einmalgebühr von 500€, die Erstellung eines einfachen technischen Berichtes durch den Ingenieur sowie die Einreichung eines Antrages durch den Eigentümer. 

2.   2.         In die zweite Kategorie fallen Bauten inner- und ausserhalb der Bauzonen (mit Baubewilligung), bei welchen die Verstösse jedoch innerhalb des gesetzlichen Gebäudeumrisses begangen wurden. In diese Kategorie fallen auch alle geschlossenen sog. „Imiipethria“, für welche das Recht zu deren Schliessung (durch Wände) von 20% bis 40% eingeräumt wird. Alle, welche diesen Plafond überschreiten, können die entsprechende Erledigung innerhalb 40 Jahren veranlassen. Alle anderen erhalten einen endgültigen Regulierungsbeschluss, sofern sie die heute gültige Busse entrichten und den Änderungsantrag für den Gebäudeausweis einreichen.

3.            In die dritte Kategorie fallen die Gebäude ohne jegliche Baubewilligung oder solche, welche schwere gesetzliche Verstösse am Bau selbst aufweisen. Für solche Fälle sieht der Gesetzesentwurf keine Regulierung vor, sondern nur die Erledigung für die Dauer von 30 Jahren und das Recht zur Übertragung und anderen Rechtshandlungen mit der Bezahlung von 30% der gesamten Busse. Es sind keine Vorgehen bezüglich Gebäude ohne Baubewilligung vorgesehen, welche sich in Wäldern, Küstenflächen und archäologischen Plätzen befinden. 

Bis zu 48 Raten zur Bezahlung der Busse
Neben der Regulierung verleiben noch die nach dem 28. Juli 2011 errichteten Gebäude. 

Das Ministerium untersucht zwar die Möglichkeit, die Ratenanzahl zu erhöhen, jedoch vorerst erwägt es keine Senkung der Bussen. So soll die Benachteilung der Eigentümer verhindert werden, welche bereits das Regulierungsverfahren eingeleitet haben. Auf jeden Fall werden günstigere Bedingungen für besondere Eigentümer-Gruppen untersucht. 

Das Umweltministierum ist zuversichtlich, dass es mit der neuen Technologie die Beendigung der unbewilligten Bauten erreicht. Voraussichtlich in sechs Monaten sollten alle Fotokarten fertig erstellt sein, welche die gesamten bebauten Zonen seit 28. Juli 2011 des Landes aufzeigen werden. An diesem Datum ist das Gesetz über die Regulierung von Gebäuden ohne Baubewilligung in Kraft getreten. 

Mit diesen Karten wird das Ministerium in der Lage sein, Gebäude ausfindig zu machen, welche nach dem 28. Juli 2011 ohne die entsprechende Baubewilligung erbaut wurden. 

Auf diese Weise wird auch ein grosses Problem gelöst, welche durch die Gesetzesregelung entstanden ist. Diese erlaubte es den Eigentümern aufgrund persönlicher Dokumente, den Zeitpunkt des Baues zu bestätigen. Dies führte zu einer Flut von Unregelmässigkeiten und hatte als Ergebnis, die Errichtung vieler illegaler Bauten, wobei das Bewilligungsverfahren erst später durch die Eigentümer eingeleitet wurde. 
 
Insgesamt haben 60‘000 Eigentümer durch die Einreichung persönlicher Dokumenten das Regulierungsverfahren eingeleitet. Jedoch deckten Satellitenaufnahmen von Mykonos, Rhodos und Santorini hunderte im Bau befindlichen Gebäude auf, für welche die Regulierung bereits überfällig ist. 

Alle Gebäude mit elektronischem Ausweis
Die zwingende elektronische Registrierung aller Angaben und Änderungen unter Kostenfolge zu Lasten der Eigentümers, legt der Präsidialbeschluss fest, welcher den Gesetzesentwurf begleitet. Mit diesem Archiv können unmittelbar illegal erstellte Gebäude und Bauplanungsverstösse lokalisiert werden. Gleichzeitig wird dadurch eine Datenbank zu Steuerzwecken bezüglich unbeweglichen Vermögens entwickelt. 

Dabei handelt es sich um eine „Biografie“ der Gebäude, so dass jeder Eigentümer oder potentielle Käufer, aber auch der Staat zu jeglichen Informationen und Änderungen bezüglich des Gebäudes Zugang hat. Das Verfahren der elektronischen Datenerfassung wird innerhalb von 10 Jahren vollzogen. 

Diese Massnahmen sind gemäss N. 3843/10 vorgesehen, wobei die Präsidialverfügung zur Durchführung desselben noch ausstehend ist. Der Gebäudeausweis wird für zehn Jahre seine Gültigkeit haben und muss danach erneuert werden.

Alle neuen Bauten und vorhandenen Gebäude, welche unter diese Regelung fallen oder unter die Regulierungsvorschriften, müssen über ein elektronisches Archiv verfügen, in welchem jegliche Daten des Gebäudes integriert sind - von der Planung bis hin zur Vollendung des Baus (Architekturpläne, Topografische Diagramme, Fotos, Verträge etc.). 

Diese Informationen, in vorgegebener Form, sind vom verantwortlichen Ingenieur in Form einer CD auch an das Umweltministerium einzureichen. Das Ministerium wird mit Hilfe dieser Informationen das elektronische Archiv über den Gebäudebestand des Landes erstellen, welches für alle Träger hilfreich sein wird. 

Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit gegeben, durch Bezahlung der Gebühren oder der entsprechenden Busse die Regulierung der ohne Baubewilligung errichteten oder veränderten Gebäude, der kleinen oder mittelschweren Verstösse der inner- oder ausserhalb der Bauzone erstellten Gebäude zu erreichen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs