Einkommensnachweis bei Bankgeschäften in Griechenland
Einkommensnachweis
bei Bankgeschäften in Griechenland
Im Juni letzten Jahres informierte der Griechische
Bankenverband darüber, dass seit März 2012 gemäss Akt 2652/2012 ausnahmslos alle
Kunden der Finanz- und Kreditinstitute auch gegenüber der Bank einen
Einkommensnachweis zu erbringen haben:
- Natürliche Personen mit Einkommenssteuererklärung im Original
- Juristische Personen/Händler mit Einkommenssteuererklärung und Bestätigung durch das Steueramt, dass diese eingereicht und die Steuerschuld beglichen wurde
All diejenigen, welche nach griechischem
Einkommenssteuergesetz nicht zur Einreichung einer Steuererklärung in
Griechenland verpflichtet sind, haben beim Finanzamt stattdessen eine
eidesstattliche Erklärung nach N. 1599/1986 abzugeben und eine beglaubigte
Kopie bei der Bank einzureichen.
Diese Nachweispflicht, welche ergänzend zur Identifizierungspflicht
der Banken zur Anwendung kommt, betrifft bereits bestehende Kunden der Banken
sowie Neukunden, also auch jene, welche nur ein einmaliges Bankgeschäft
abwickeln. Paradoxerweise wird dieser Nachweis jedoch nur dann verlangt, wenn
eine Transaktion bei der Bank durchgeführt wird und auch bei solchen, bei
welchen es um verschwindend kleine Beträge geht.
Bis heute zeigt die Praxis, dass viele Banken erst dieses
Jahr nach und nach diese Massnahmen durchführen und dies mit einer
unterschiedlichen Handhabung . Teils begnügen sich gewisse Banken - v.a. bei
bestehenden Kunden – nur auf die nochmalige Identifizierung unter Beibringung
der ID und der A.F.M.-Bestätigung des Steueramtes (A.F.M. = Steuernummer) und andere
wiederum verlangen auch die Steuererklärung.
Mit solchen Massnahmen versucht man wieder einmal, die Steuerhinterziehung
in Griechenland zu bekämpfen, indem das
Finanzministerium Zugang zu Daten der Bankkunden erhält. Nach jüngsten
Berichten geht das Finanzministerium jedoch noch weiter, indem es sich durch
Schaffung einer Schnittstelle mit den Banken verbindet und dadurch direkten
Zugang zu den Bankkonten sowie jeglichen Transaktionen der Kunden erhält
(siehe auch Finanzministerium schafft sich Einblick zu den Bankkonten).
Es wird klar, dass durch solche Massnahmen einerseits
das Bankgeheimnis in Griechenland in der Praxis nicht mehr besteht und
andererseits Kunden mit dem Strom mitgerissen werden, welche in keiner Art und
Weise zu den Personen mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko gehören.
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