Als Kohle entpuppt sich das Gold der überdimensionalen Steuerschulden
Wenn man die Liste
der Gross-Schuldner gegenüber dem Staat betrachtet, wird klar, dass es sich
dabei um Schuldner handelt, die im Gefängnis sitzen aber auch um Ausländer, die
sich wieder ins Ausland abgesetzt haben.
Als wertlos hat sich in der Praxis der Schatz der
überdimensional fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat erwiesen, von
welchen Einnahmen - wie es hiess und so noch einen griechischen „Mythos“
erhaltend – das volkswirtschaftliche Problem des Staates hätte gelöst werden
sollen. Nach Schätzungen von Faktoren des Finanzministeriums, müssen von den 60
Mrd. Euro offener Verbindlichkeiten natürlicher und juristischer Personen
gegenüber dem Fiskus und Zollämtern 30 Mrd. Euro „abgeschrieben“ werden.
Obwohl nach vielen „Abenteuern“ ein Gesetzesentwurf zur
„Abschreibung“ von „nicht einnehmbaren“ Verbindlichkeiten durchgesetzt wurde,
schreitet dieser Prozess in langsamen Schritten voran.
Dies einerseits darum, weil mit den relevanten Akten
befasste behördliche Faktoren Angst haben, ihre Unterschrift zu leisten und.…
Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat auf Null zu setzen und andererseits, weil
ihre politischen Leiter sie zwar animieren, die Fälle voranzutreiben, jedoch
auch die Reaktionen messen, die sich ergeben können, wie z.B. im Falle der
„Abschreibung“ der Schuld eines bekannten Unternehmers, auch wenn dieser sich
im Gefängnis befindet.
„Geld ist da“ !!!
Der IWF verlangte bereits ab dem ersten Tag, als seine
Funktionäre in Griechenland eintrafen, dass die Verbindlichkeiten in vom
Steuermechanismus einnehmbare und aus objektiven Gründen nicht einnehmbare
getrennt werden sollen. Der Druck begann Anfang 2010, die Erwartungen des
damaligen Ministerpräsidenten G. Papandreou widerlegend, der sich von seinen
Beratern hinreissen liess und seine Argumentation „Geld ist da“ - … in der
Goldgrube der ausstehenden Verbindlichkeiten – aufrecht erhielt. G.
Papakonstantinos versuchte zum ersten Mal dem Parlament einen Gesetzesentwurf
über die „nicht einnehmbaren Verbindlichkeiten“ vorzulegen, aber wurde nach heftigem
Widerstand und Anschuldigungen von Gefälligkeiten der „eigenen Unternehmer“
gezwungen, diesen zurückzuziehen.
Nach drei Jahren wurde jedoch das Gesetz dieses Jahr im
Frühling durchgesetzt, jedoch noch nicht in die Praxis umgesetzt. Wie
Führungskräfte des Finanzministeriums aussagen, müssen die „Abschreibungen“
vorangeschritten werden während das Ziel ist, dass der
Steuereinnahmemechanismus sich auf die Jagd von Schuldnern konzentriert, die
die Möglichkeit haben, ihre Schulden zu bezahlen.
Wenn jemand überdies ein Auge auf die enorme Liste der
Gross-Schuldner des Staates, die auf der Internetseite des GGPS ersichtlich
ist, wirft, stellt er fest, dass in dieser Schuldner vorhanden sind, die sich
im Gefängnis befinden, hunderte von Ausländern, von welchen einige des
Schwarzhandels beschuldigt werden, aber auch Personen, deren Schulden aufgrund
der enormen Bussen insgesamt überdimensionale Höhen erreichen und dadurch die
Bezahlung nunmehr unmöglich ist. Dieselben Führungskräfte geben zu, dass die
Bussen und Erhöhungen die Höhe der anfänglichen Schuld übersteigen.
Buchhalter aus
Thessaloniki mit Schulden 1,05 Mrd.!
Die Nummer Eins unter den Schuldnern ist ein Mann aus
Thessaloniki. Es handelt sich dabei um den Buchhalter Nikos Kasimatis, der in
den frühen Jahren von 2000 in einen „Mammut-Skandal“ mit illegalen
MWST-Rückzahlungen in der Höhe von ca. 60 Mio. Euro von privaten Scheinfirmen,
die imaginäre Exporte präsentierten, verwickelt war. Der Buchhalter schuldet
dem Staat inzwischen 1,05 Mrd. Euro (anfängliche Schuld 561,58 Mio. Euro) und
st seit Jahren im Gefängnis.
Auf der Liste befindet sich auch Georgios Koskotas, dessen
Name sich mit dem grössten Finanzskandal Griechenlands in den späten 80er Jahren
verbindet. G. Koskotas, der inzwischen aus der Haft entlassen wurde, schuldet
dem griechischen Staat weiterhin den Betrag von 2,42 Mio. Euro. Weitere
ausländische Schuldner sind ins Ausland geflohen. Um Verbindlichkeiten „abschreiben“
zu können, müssen diese als „nicht einnehmbar“ eingestuft und in spezielle
Register der zuständigen Zentralbehörde des Finanzministeriums niedergeschrieben
sowie mit einer geeigneten speziellen Codierung in das Computersystem
eingegeben werden.
Diese Verbindlichkeiten kommen für 20 Jahre in spezielle
Archive und werden danach gelöscht. Sollten in diesem Zeitraum Vermögenswerte
des Schuldners auftauchen, werden die Akten wieder geöffnet. Für all diese Jahre erhalten diese
Steuerschuldner, dessen Verbindlichkeiten als nicht einnehmbar eingestuft
wurden, keine Steuerbescheinigung, ihre Bankkonten werden gesperrt, während
beim Versuch Vermögnswerte zu verkaufen (die nicht von den Behörden entdeckt
wurden oder aus Erbschaft herrühren), diese gepfändet werden.
Insbesondere werden als nicht einnehmbare Verbindlichkeiten
eingestuft, wenn:
- die Untersuchungen abgeschlossen sind und gezeigt haben, dass keine Vermögenswerte vorhanden sind.
- Der Prozess der Zwangsvollstreckung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen oder Forderungen des Steuerschuldners abgeschlossen wurde und die Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat nicht vollständig befriedigt sind.
- zum Zeitpunkt der Insolvenz (resp. des Konkurses bei Unternehmen) und danach kein Vermögen vorhanden ist bzw. das existierende Vermögen veräussert wurde.
Quelle: imerisia.gr
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