Unternehmen wird die Steuernummer (AFM) entzogen



Ohne eine „Steueridentität“, d.h. ohne AFM, werden sich in nächster Zukunft Unternehmen – die dem Staat Geld schulden - wiederfinden. Die Steuerbehörden werden mittelfristig zur Deaktivierung des AFM juristischer Personen mit fälligen und nicht regulierten Verpflichtungen schreiten und so alle wirtschaftlichen Transaktionen der Unternehmen blockieren. 

Die Unternehmen ohne AFM werden nicht mehr in der Lage sein, mit andern Unternehmen, Privaten oder Länder der EU geschäftliche Beziehungen zu pflegen, Geld zu empfangen oder Kredite von Banken aufzunehmen, für Transaktionen mit dem Staat Geld und Steuerrückerstattungen entgegenzunehmen, Steuererklärungen einzureichen, Liegenschaften zu übertragen und an öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben teilzunehmen. 

Mit dieser Massnahme zwingt das Finanzministerium die Unternehmen, zuerst ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu regeln, um so ihr AFM zurückzuerhalten. Die sofortige Deaktivierung des AFM der Unternehmen mit fälligen Verpflichtungen sieht der neue Unternehmensentwurf des Sekretariats für öffentliche Einnahmen zur Eintreibung von fälligen Schulden gegenüber dem Staat vor. 

Agressive Massnahmen sollen zu Staatseinnahmen führen
Mit fälligen Forderungen in Rekordhöhen von mehr als 60 Mrd. Euro und Troika, die laufend die „gelbe Karte“ bezüglich der Leistung des Steuereinnahmemechanismus zeigt, verhärtet das Finanzministerium seine Haltung gegenüber Schuldnern des Staates mit der Aktivierung aggressiver Massnahmen. 

Ausserdem – wie aus den Daten ersichtlich – hat die Intensivierung der Zwangsmassnahmen zur Einnahme der Schulden, wie Pfändungen Dritter* (Anmerkung untenstehend), Strafverfolgungen und Auktionsprogrammen, angefangen Früchte zu tragen, was sich in den öffentlichen Kassen zeigt. In den sieben Monaten von Januar bis Juli beliefen sich die Einnahmen von den „neuen“ fälligen Forderungen, d.h. diejenigen die von 1. Januar 2013 entstanden sind, auf 679 Mio. Euro, wobei von den „alten“ fälligen Forderungen 959 Mio. Euro eingenommen wurden. Die Gesamteinnahmen in diesen sieben Monaten erreichten 1,638 Mrd. Euro und haben sich um 421 Mio. Euro (35%) im Vergleich zu 2012 erhöht. 

Im gleichen Zeitraum schreitete der Staat zu 70‘847 Pfändungen Dritter* (Gehälter, Renten und Mietzinse, die mittels Bankkonten bezahlt werden) und nahm dadurch 26,8 Mio. Euro ein.  Im entsprechenden Zeitraum wurden 39‘061 Pfändungen Dritter* mit Einnahmen von 22,625 Mio. Euro durchgeführt.

Ebenfalls wurden:

  • 15‘232 Strafverfolgungen (10‘267 von Januar bis Juli 2012 ) eingeleitet, mit welchen 36,65 Mio. Schulden gedeckt wurden.
  • 29‘384 Pfändungsankündigungen ausgestellt, eine Erhöhung von 40% gegenüber dem letzten Jahr.
  • 1‘365 Hypotheken aufgenommen, letztes Jahr waren es 1‘042 (Erhöhung um 31%)
  • 10‘183 Auktionsprogramme ausgestellt gegenüber letztem Jahr, in welchem sich diese auf 6‘438 beliefen (Erhöhung um 58%).

Der neue Entwurf zur wirksamen Einnahme von Forderungen, der vom Sekretariat für öffentliche Einnahmen aktiviert wird, sieht vor:

  1. Sofortige Deaktivierung des AFM juristischer Personen mit fälligen nicht regulierten Verpflichtungen.
  2. Pfändungen sogar Nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Die neue Regelung, die die Pfändung beweglichen Vermögens innerhalb des Unternehmens während den Geschäftszeiten im ganzen Jahr erlaubt, wird in Kraft gesetzt. Die Massnahme wird zu Lasten der Unternehmen, die gesamthaft bestätigte fällige Verpflichtungen - ausschliesslich gegenüber dem Staat - von über 50‘000 Euro haben, angewandt. An Pfändungen während der Nacht nimmt als Zeuge ein öffentlicher Bediensteter oder ein Organ der Polizei teil. Es wird angemerkt, dass bis heute die Pfändung zu Nachtzeiten, am Wochenende, an den vom Gesetz ausgenommenen Tagen sowie im August, verboten war. Eine Tatsache, die den Staat an der Durchführung sofortiger und wirksamer Massnahmen zu Lasten des Schuldners hinderte.
  3. Intensivierung der Massnahmen zur Pfändung Dritter*, eine Aktion, die erweitert wird und jede Facette des Transaktionskreises abdecken wird.
  4. Elektronische Veröffentlichungen von Auktionsprogrammen
  5. Wiederholte Mahnungen der Schuldner mittels SMS, e-mails und Telefon.
  6. Monatliche Beobachtung von Schuldnern mittleren und grossen Risikos, die bereits vom GGDE gemahnt worden sind und Aufnahme von Zwangsmassnahmen zur Eintreibung der Forderung und Senden von gezielten Datenkreuzungen an die Steuerbehörden zur Zwangseinnahme der Forderungen.
  7. Expressverfahren zur Ausfindigmachung von grossen Vermögenswerten des Schuldners in Griechenland und dem Ausland, der erhebliche fällige und nicht regulierte Verpflichtungen aufweist.
  8. Beschleunigung des Verrechnungsprozesses mit fälligen Verpflichtungen natürlicher und juristischer Personen mit gleichzeitiger Verfahrensbeschleunigung zur Rückerstattung der MWST und Einkommens.
  9. Bewertung des Risikoprofils des Steuerpflichtigen durch den Gebrauch eines Punktesystems seines Transaktionsverhaltens auf allen Gebieten seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies bedeutet, dass das Finanzministerium das Verhalten jedes Steuerpflichtigen bei all seinen Transaktionen beobachtet und bewertet. Die Steuerpflichtigen mit der höchsten Bewertung werden als „Risiko“ eingestuft und werden automatisch zur Zielscheibe des Steuerkontrollmechanismus.
  10. Säuberung der Archive von nicht einnehmbaren Forderungen und deren definitive Löschung. Gemäss Schätzungen von Faktoren des Finanzministeriums müssen von den insgesamt 60 Mrd. Euro fälliger Verpflichtungen natürlicher und juristischer Personen gegenüber Steuerbehörden und Zollämtern 30 Mrd. abgeschrieben werden (siehe auch Artikel "Als Kohle entpuppt sich das Gold der überdimensionalen Steuerschulden"). 
  11. Monatliche Kontrolle und Beobachtung des ordnungsgemässen Funktionierens der Justizbehörden.
  12. Engere Zusammenarbeit und Informationsaustasuch der Kontrollabteilungen und Steuereinnahmemechanismus zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Erhöhung der öffentlichen Einnahmen.
  13. Fallbearbeitung von Zwangseinnahmen und Beobachtung der Einnahmeergebnisse pro Schuldner mittels ELENXIS mit gleichzeitiger elektronischer Vervollständigung des Schuldnerprofils. Zur Erstellung der Schuldnerprofile werden Informationen von Datenbanken des Finanzministeriums und Informationen Dritter (Versicherungskassen, Kreditinstitute usw.) genutzt.
  14. Schulung neuer Kontrolleure für die Zwangseinnahmen.
60,181 Mrd. fälliger Forderungen des Staates 
Gemäss den Angaben des Finanzministeriums sind von den 60,181 Mrd. Euro fälliger Verpflichtungen gegenüber dem Staat:
  • 21,64 Mrd. Schulden von 2‘006‘320 natürlichen Personen,
  • die übrigen 38,534 Mrd. Schulden von 173‘028 Unternehmen und übrigen juristischen Personen. Durchschnittlich schuldet dem Staat jede natürliche Person 10'789 Euro und jede juristische Person 222'708 Euro,
  • 26,5 Mrd. Euro Schulden aus Bussen, die von Verletzungen gegen die Buchführungs- und Dokumentationspflicht, aus Einkommenssteuerumgehungen, MWST und übrigen direkten und indirekten Steuern herrühren. Es wird geschätzt, dass die meisten dieser Bussen schwer bis gar unmöglich von den Steuerpflichtigen getilgt werden können, da sie exorbitant sind, 
  • fällige MWST-Forderungen von 13,463 Mrd. und decken 22,37% der gesamten Schulden gegenüber dem Staat, 
  • Einkommenssteuerschulden und erreichen 10,662 Mrd. Euro, d.h. 17,7% der gesamten fälligen Schulden gegenüber dem Staat.


Quelle: imerisa.gr



(*Pfändung Dritter: Ein Mittel zur Zwangsvollstreckung und Forderungseinnahme ist die Pfändung von Forderungen oder beweglichen Vermögens Dritter, d.h. Verpflichtungen Dritter gegenüber dem Schuldner, was sich als drastische aber oft wirksame Massnahme zur Einnahme von Forderungen gezeigt hat. Auch das Bankkonto ist nichts anderes als eine Geldforderung, die der Einleger gegenüber der Bank hat, wie auch sein Gehalt oder die Rente eine Forderung gegenüber seinem Arbeitgeber oder der Rentenkasse darstellt. Somit können diese nach geltendem Recht von Privaten als auch vom Staat zur Befriedigung von fälligen Forderungen gepfändet werden. Grundsätzlich sind Gehälter und Renten unpfändbar (Ausnahme: Unterhaltsforderungen), erhalten jedoch durch die Überweisung auf  ein Bankkonto grundsätzlich einen anderen Charakter, d.h. sie werden zu Bankeinlagen und dadurch vom Staat oft auch zur Sicherungen seiner Forderungen gesperrt worden sind.

Oben genannter Rechtsakt ist nicht zu verwechseln mit der Forderungsabtretung (Zession): Die Forderungsabtretung ist die vertragliche Übertragung einer Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger an einen Dritten. Der Schuldner der ursprünglichen Forderung ist an diesem Rechtsgeschäft nicht beteiligt. Also eine gegenseitige Übereinstimmung beider Vertragsparteien, was im Falle der Pfändung Vermögenswerte Dritter nicht der Fall ist. Im griechischen spricht man von der vertraglichen Abtretung einer Forderung (Simbatiki Ekxorisi Apaitisis) ).



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