Fristverlängerung zur Einreichung des E9 (Deklaration des unbeweglichen Vermögens)


Finanzministerium

Freitag, 13. September 2013 / Pressemitteilung

Das Finanzministerium teilt mit,


  • Frist zur Einreichung der Tabelle 1, Angaben über Grundstücke (innerhalb Bauzone oder Wohnsiedlung) und Gebäuden (innerhalb und ausserhalb Bauzone), der Steuererklärung E9 2013, natürliche Personen, bis zum 20. September 2013 verlängert wird, 
 
  • Frist zur Einreichung der Tabelle 2, Angaben unbebauter Parzellen (Agrotemaxia), der Steuererklärung E9 2013, natürliche Personen, bis zum 14. Oktober 2013, verlängert wird.

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