Untersuchungen vom Entwicklungsministerium bezüglich illegaler Erteilung von europäischen Zuschüssen



Die SDOE untersucht Unternehmen, bei denen der Verdacht versteckter Betrugsfälle hinter den erhaltenen Zuschüssen der europäischen Förderprogramme besteht. 

Wie in einem Schreiben erwähnt wird, das dem Parlament vom Finanzminister, G. Stournaras, weitergeleitet wurde, „vollzieht die SDOE im Rahmen ihrer jährlichen Aktionsprogramme, zielgerichtete Überprüfungen vor Ort von Investmentträgern und in einigen Fällen auch zusammen mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)“. Ebenfalls erwähnt Herr Stournaras „bei der Feststellung von Betrug/Unregelmässigkeiten schreitet die SDOE aufgrund der Zuständigkeit zu Massnahmen und zur Meldung der Unregelmässigkeiten, so dass die zuständigen Träger zur Wiedererlangung der falsch oder rechtswidrig bezahlten Summen gelangen“. 

Das Schreiben wurde, nach Anfrage der Parlamentsabgeordneten der DHMAR, Nikos Tsoukali, Dimitris Anagnostaki, Asimina Xerotiri, Niki Founta und Thoma Psirra, dem Parlament übergeben, bezüglich den durchgeführten Untersuchungen im Zusammenhang mit illegalen Zuschüssen des europäischen Förderprogramms des Entwicklungsministeriums. Die Parlamentsabgeordneten der DHMAR berufen sich auf ein Dokument des Europäischen Rechnungshofes bezüglich Zuschüsse aus europäischen Förderprogrammen an fiktive Unternehmen in den letzten zehn Jahren,  was der Auslöser zur Aktenerstellung durch die Wirtschaftsstaatsanwälte, Grigoris Peponi und Spiros Mouzakiti, war. Im Speziellen werden die 13 Regionaldirektionen der SDOE auf Anweisung der zwei Staatsanwälte im ganzen Land Untersuchungen bezüglich der bezahlten Zuschüsse an Unternehmen von 2004 bis heute durchführen, um festzustellen, ob die Gelder zu Entwicklungszwecken vergeben wurden oder zum persönlichen Gebrauch der Eigentümer oder auch zur Deckung von Gehältern der Unternehmen. Wie die Parlamentsabgeordneten darüber hinaus erwähnen, wird untersucht, wie lange die Unternehmen bestanden haben, die Gründe der Auflösung, die Verfügbarkeit der Gelder mittels Offshore-Gesellschaften und sogar auch, ob die Unternehmen einzig zum Zweck der Einnahme dieser Zuschüsse gegründet worden sind. 

Das Interesse auch der Europäischen Kommission  selbst wird durch die Tatsache bestätigt, dass die EU bereits von den zuständigen griechischen Behörden verlangt hat, Kontrollen durchzuführen. Dies nach der Aufdeckung von vier Fällen der Bestechung und Erpressung durch Investoren mit involvierten Beamten des Entwicklungsministeriums bezüglich Genehmigung von Finanzierungen an Unternehmen aus europäischen Mitteln. Wie Herr Stournaras in seinem Schreiben speziell enthüllt, „für die vier jüngsten Vorfälle, in welchen die vier Beamten der Generaldirektion für Private Investitionen (GDIE) des Entwicklungsministeriums an Bestechung und Erpressung involviert zu sein scheinen, hat die EU von den zuständigen griechischen Behörden (Kommission für Haushaltskontrolle, Generalsekretariat ESPA und Zertifizierungsstelle) die Aufnahme gemeinsamer Aktivitäten verlangt, so dass festgestellt werden kann, dass die Zahlungen im Rahmen des Entwicklungsgesetzes 3299/2004 nicht mit Bestechungen, Erpressungen oder irgendeiner anderen Form von Betrug oder Korruption getätigt worden sind“.  Des weiteren informiert er die Parlamentsabgeordneten darüber, dass seit letztem Dezember der Bericht des Allgemeinen Aktionsplans an die Europäische Kommission zur Umsetzung der staatlichen Entwicklungshilfe im Rahmen der Entwicklungsgesetze versandt wurde. 

Hr. Stournaras  informiert ebenfalls darüber, dass nach Feststellung von Problemen eine pauschale staatliche Berichtigung in der Höhe 5% der Generaldirektion für Private Investitionen an die Ausgaben auferlegt wurde, wobei die festgestellten institutionellen Mängel mit dem aktuellsten Investitionsgesetz 3908/2011 korrigiert wurden.

In jedem Fall, versucht der Finanzminister hervorzuheben, dass die Kommission für Finanzkontrollen (EDEL) mit dem bestehenden institutionellen Rahmen die Aufsichtsbehörde darstellt, verantwortlich für die externe Finanzkontrolle der durch die EU mitfinanzierten Projekte, sowohl im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts (2000-2006) als auch der ESPA (2007-2013).
 
Quelle: express.gr

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