Erhebung der Luxussteuer zusammen mit den Verkehrsabgaben



Betrifft Eigentümer von Fahrzeugen von über 1‘929 Hubraum bis 10 Jahre alt, Swimmingpools und Luftfahrzeugen

Tausende von Steuerpflichtigen bezahlen per Ende Jahr zusammen mit den Verkehrsabgaben auch die Luxussteuer. Alle, die über Fahrzeuge mit grossem Hubraum, Swimmingpools und Luftfahrzeuge verfügen, müssen bis 31.12.2013 voraussichtlich in einer Rate die Luxussteuer entrichten, ausser der Finanzminister trifft eine andere Entscheidung. Die entsprechende Bestimmung sieht keine Ratenzahlungen für die Steuerpflichtigen von Luxussteuern vor, jedoch wird in der Bestimmung erwähnt: „Mit Entscheid des Finanzministers können eventuelle erforderliche zusätzliche Details und Themen des Anwendungsprozesses der Bestimmungen bezüglich Luxussteuer festgelegt werden.“ Die Luxussteuer ist sogar von den Eigentümern von Fahrzeugen zu entrichten, die dieses innerhalb des Jahres 2013 verkauft oder die Fahrzeugschilder per Ende 2012 hinterlegt haben, da die Massnahmen rückwirkend für das Steuerjahr 2012 wirksam sind. 

Die Luxussteuer wird auf Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1‘929, Swimmingpools und Luftfahrzeugen erhoben und es wird geschätzt, dass diese Steuer Einnahmen in der Höhe von über 100-130 Mio. Euro jährlich bringen wird. Speziell für das Jahr 2013 wird die Luxussteuer mit einem separaten Steuerbescheid bestätigt (und nicht im ordentlichen diesjährigen Steuerbescheid integriert) und ab 2014 jedoch zusammen mit der Einkommenssteuererklärung. 

Konkret haben Eigentümer von Fahrzeugen mit grossem Hubraum, Swimmingpools und Luftfahrzeugen zu entrichten:

  • Steuer auf das Fahrzeug mit Hubraum ab 1‘929 und darüber. Für Fahrzeuge von 1‘929 bis 2‘500 Hubraum wird die Steuer mit einem Satz von 5% und für Personenfahrzeuge ab 2‘500 Hubraum und darüber mit einem Satz von 10% auf den jährlichen objektiven Lebenshaltungskosten geschätzt. Von der Luxussteuer befreit, sind Fahrzeuge des privaten Gebrauchs mit einem Alter von über 10 Jahren seit der ersten Inverkehrssetzung in Griechenland, d.h. die bis Ende 2002 eingestuft worden sind, sowie auch Personenfahrzeuge des privaten Gebrauchs von behinderten Personen, die von den Verkehrsabgaben befreit werden. Steuerpflichtige mit einem in ihrem Eigentum stehenden Fahrzeug von 1‘929 Hubraum und einem Alter von 5 Jahren werden dieses Jahr eine Luxussteuer von 418.70 Euro entrichten müssen, für ein Fahrzeug mit einem Hubraum von 2‘000 wird sich die Steuer auf 440.00 Euro belaufen, wobei sich die Steuer für ein Fahrzeug mit Hubraum 3‘000 und 5 Jahre alt auf 1‘780 Euro beläuft.
  • Steuer für Swimmingpools – innen und aussen – wird die Steuer mit 10% auf die objektiven Auslagen geschätzt. D.h. für einen Aussenpool von 30m2 wird sich die Steuer auf 480 Euro belaufen.
  • Steuer für Flugzeuge, Hubschrauber und Segelflugzeuge wird die Luxussteuer mit einem Satz von 10% auf die objektiven Lebenshaltungskosten geschätzt. 10% auf die jährlichen objektiven Auslagen für Flugzeuge und Hubschrauber.

Es wird angemerkt, dass die Luxussteuer im Jahre 2011 auf Fahrzeuge mit grossem Hubraum, Yachten, Swimmingpools und Luftfahrzeuge auferlegt wurde. Die Steuer galt nur für ein Jahr und berechnete sich mit einem Satz von 5% auf die objektiven Kosten des entsprechenden Vermögenswertes. 

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